COVID-Richtlinien Generalversammlung

In Hinblick auf die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen kommen folgende Regeln bei der Generalversammlung des Elternvereins am 28.9.2021 um 19:00Uhr zur Anwendung.

Anmeldung / Abmeldung

Sollten Sie Ihre Teilnahme noch nicht mittels Rückgabe des Abschnitts der Elternvereinsinformation avisiert haben, so ersuchen wir Sie um eine kurze Information an office@bg-bab-elternverein.at . Mit Stand 20.09.2021 morgens gibt es 75 Rückmeldungen, weshalb die Veranstaltung nicht behördlich angemeldet werden muss und deshalb eine höchstzulässige Teilnehmer:innenzahl von 100 Personen nicht überschritten werden darf.

Sollten Sie angemeldet sein, aber nicht kommen können, so ersuchen wir im selben Sinne um eine kurze Absage der Teilnahme unter office@bg-bab-elternverein.at

Regeln bei der Generalversammlung

1. Bitte tragen Sie beim Betreten des Schulgebäudes eine FFP-2-Maske und beachten Sie bitte das Einhalten einen Mindestabstands von 1 Meter.

2. Bitte beachten Sie, dass die persönlich Teilnahme an der Generalversammlung ausschließlich bei Vorlage eines der folgenden 3-G-Nachweise möglich ist:

  • Geimpft = Als geimpft gelten Personen mit einem zentral zugelassenen Impfstoff (Pfizer-BioNtech, AstraZeneca, Moderna, Johnson&Johnson) und erst ab vollständiger Immunisierung (Tag der zweiten Impfung). Impfstoffe, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist (z.B. von Johnson&Johnson), gelten ab dem 22. Tag nach der Impfung.
  • Getestet = Als getestet gelten Personen mit einem offiziellen Testergebnis eines offiziellen Testcenters (PCR Test maximal 72h, AG-Schnelltest maximal 24h). 
  • Genesen = Als genesen gelten Personen, die einen entsprechenden Absonderungsbescheid erhalten haben, bis 6 Monate nach der Erkrankung. Es gilt das Datum des Absonderungsbescheids.
  • Der 3-G-Nachweis wird beim Eintreten von Seiten des Elternvereins kontrolliert.

3. Eine Registrierung mit Vorname, Nachname, Telefonnummer und Sitzplatz ist ebenfalls notwendig. Die Registrierung wird gleichzeitig als Anwesenheitsliste für die Generalversammlung verwendet.

4. Wir ersuchen um Ihr Verständnis, dass wir Ihnen – lt. Hygienekonzept – einen nummerierten Sitzplatz im Festsaal zuweisen.

Menü schließen